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Volkshochschule Kandel e.V.
Hauptstraße 61
76870 Kandel

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Website:               
http://www.vhs-kandel.de
Email:                vhs.kandel@web.de


  
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Vertretungsberechtigt:       
1. Vorsitzender:                  Dr. Werner Esser (vorsitzender@vhs-kandel.de)
Registergericht:                  Landau in der Pfalz Registernummer: VR 738 LD

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG:
Dr. Werner Esser, Leiter (vorsitzender@vhs-kandel.de)
   

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Inhaber: Volkshochschule Kandel e.V.
Bank: Sparkasse Germersheim-Kandel
IBAN: DE39 5485 0010 0000 0115 85
BIC/SWIFT-Code: MALADE51KAD

Gläubiger-ID: DE49ZZZ00000821744

   
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Technisch Verantwortlicher: Dr. Werner Esser (vorsitzender@vhs-kandel.de)
    
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Kandel e.V.  (Stand: 30.04.2010)


Vorbemerkungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung der vhs Kandel e.V. hat mit Beschluss vom 30.04.2010 die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkhochschule Kandel e.V. beschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Volkshochschule Kandel e.V. treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

§ 1 Allgemeines

(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Volkshochschule Kandel e.V., nachfolgend vhs genannt, anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der vhs, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(3) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, Email, Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Entrichtung der Teilnehmergebühr zustande. Eine Anmeldebestätigung wird nicht gesondert verschickt. Lediglich bei Änderungen wird der/die Anmeldende entsprechend der gemachten Angaben benachrichtigt.
(3) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die vhs angenommen und mündlich/fernmündlich bestätigt werden.
(5) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der vhs als Veranstalterin und d. Anmeldenden begründet.
(6) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 3 Zahlung

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden spätestens am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

§ 4 Personenbezogene Entgeltermäßigung (Mitgliederbonus)

(1) Die Höhe und die Voraussetzungen für eine Entgeltermäßigung bzw. Entgeltbefreiung ergeben sich aus der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Rahmenentgeltordnung. Ein Ermäßigungsanspruch besteht nicht.
(2) Der Ermäßigungsanspruch und seine tatbestandsmäßigen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung, spätestens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn, geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt fällig.

§ 5 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn die vhs eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der vhs abgesagt werden muss.
(4) Die vhs kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
*Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,
*Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der vhs,
*Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,
*Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
*Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 7 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

(1) Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
(2) Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn kann eine Abmeldegebühr i. H. v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben werden. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.
(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(6) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der vhs abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der vhs schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.
(7) Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

§ 8 Ummeldung

(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der vhs erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
(2) Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird grundsätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

§ 9 Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Diese müssen vor Kursablauf in der Geschäftsstelle der vhs angefordert und dort (oder am Ende des Kurses beim Dozenten / Dozentin) abgeholt werden. Ein Anspruch auf postalische Zustellung besteht grundsätzlich nicht. Die erste Bescheinigung ist kostenlos, jede weitere kostet 5 Euro. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

§ 10 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(2) Jede/r Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 11 Datenschutz

Die Volkshochschule Kandel e.V. unterliegt den Regelungen des rheinlandpfälzischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die vhs automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, und im Falle einer Einzugsermächtigung, die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der vhs übermittelt. Durch Unterschrift auf der Anmeldung stimmen die Teilnehmerinnen der Verarbeitung der Daten zu. Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 12 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

§ 13 Bildungsurlaube, Studienreisen, Prüfungen und Langzeitkurse

Für Bildungsurlaube, Prüfungen, Langzeitkurse und die von der vhs durchgeführten Reisen ins In- und Ausland gelten besondere Bedingungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3)  Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Volkshochschule Kandel e.V. treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.08.2010 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für VHS-Kandel e.V.

1. Informationen zum Urheberrecht
Alle Informationen dieser Web-Seite werden wie angegeben ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zur Verfügung gestellt.
Wenn nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Publikation zu verstehen gegeben, und zwar in Zusammenhang mit einem bestimmten Ausschnitt, einer Datei, oder einem Dokument, ist jedermann dazu berechtigt, dieses Dokument anzusehen, zu kopieren, zu drucken und zu verteilen, unter den folgenden Bedingungen:
Das Dokument darf nur für nichtkommerzielle Informationszwecke genutzt werden. Jede Kopie dieses Dokuments oder eines Teils davon muss diese urheberrechtliche Erklärung und das urheberrechtliche Schutzzeichen des Betreibers enthalten. Das Dokument, jede Kopie des Dokuments oder eines Teils davon dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers verändert werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, und jede Nutzung muss sofort eingestellt werden, sobald eine schriftliche Bekanntmachung seitens des Betreibers veröffentlicht wird.

2. Vertragliche Zusicherungen und Verzichterklärungen
Die Website VHS-Kandel e.V. steht Ihnen - soweit nicht anders vereinbart - kostenlos zur Verfügung. Die Betreiber übernehmen keinerlei Gewähr für Richtigkeit der enthaltenen Informationen, Verfügbarkeit der Dienste, Verlust von auf VHS-Kandel e.V. abgespeicherten Daten oder Nutzbarkeit für irgendeinen bestimmten Zweck.
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3. Meinungsäußerungen bei Kommentaren und im Forum
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